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Änderungen für die bisherige Werbepraxis

Die Umsetzung der EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken (RL-UGP) erfolgte jedoch vollständig durch die Novelle zum unlauteren Wettbewerb (UWG), das Konsumentenschutzgesetz bleibt unberührt.

Die UWG-Novelle sieht eine neue Generalklausel vor - als Unterformen der unlauteren Geschäftspraktiken verbietet das UWG ab dem 12. Dezember 2007 agressive und irreführende Geschäftspraktiken - deren Bestimmungen durch 31 konkrete Beispiele ergänzt werden.

Unrichtige Behauptungen über...

  • die begrenzte Erhältlichkeit bestimmter Produkte um den Kunden zur sofortigen Kaufentscheidung zu verleiten
  • die baldige Schließung oder Verlegung der Geschäftsräume
  • die heilende Wirkung eines Produktes
  • Art und Ausmaße einer Gefahr für die persönliche Sicherheit, falls der Kunde dieses Produkt nicht kauft

Agressive Geschäftspraktiken...

  • der Kunde könne das Geschäft vor Vertragabschlusses nicht verlassen
  • direkte Aufforderungen an Kinder ein bestimmtes Produkt zu kaufen oder die Eltern zum Kauf animieren

Post- und Telekommunikationsdienste sind künftig auf begründetes Verlangen verpflichtet, über Identität von Inhabern geheimer Rufnummern oder Postfächer Auskunft zu geben.

Die Novelle verfolgt damit in erster Linie eine strukturelle und begriffliche Anpassung an die RL-UGP ohne weitergehende inhaltliche Änderungen.

Informationen aus dem Magazin "recht.aktuell" vom Dez.07

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