ÜBER UNSKONZEPTION BERATUNGWEBSITE HOMEPAGEWEBMARKETINGPRINTMEDIEN


Welche Daten müssen lt. ECG auf Ihre Website

Seit Juli 2005 gilt hinsichtlich der Betreibung einer Website die Offenlegungspflicht gewisser Firmendaten lt E Commerce Gesetz (ECG). Mit 2010 kommt die nächste Verschärfung der Angabe von Daten.

Hinweispflicht unsererseits:

Wir empfehlen allen unseren Kunden und Betreibern einer Website hinsichtlich dieser Richtlinien die Nutzung der Wirtschaftskammer Einträge, die jedes ihrer Mitglieder machen kann, die bei entsprechender Befüllung allen Richtlinien entsprechen.

Wir empfehlen auch den Eintrag der Daten bei der wko - damit Sie ECG konform arbeiten. Sie können die Daten aber auch in Ihrer Seite (Impressum oder Kontakt) anführen.

Welche Daten Sie hinsichtlich de ECG einzutragen haben lesen Sie hier:
>> pdf Information (1 MB)

Informationsrichtlinien der WKO nach dem Mediengesetz für Websites
>> pdf Information (400 KB)

FOTOS & BILDERBÜCHERREFERENZENNEWS WERBUNG LINKS & PARTNER