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Unsere AGB´s

 
AGBs der Werbeagentur Praxmarer 

Inhaltsverzeichnis

1. Angebot & Auftrag.
2. Daten & Verantwortung.
3. Daten & Mängel, Urheberrechte, Schutzrechte und Inhalte.
4. Datenschutz und Geheimhaltung im Internet
5. Preise & Zahlungsmodalitäten.
6. Sonstiges.
7. Wettbewerbsverbot
8. Salvatorische Klausel
9. Erfüllungsort, Gerichtstand und Schlussbestimmungen.

 

1. Angebot & Auftrag

Alle an die Werbeagentur Praxmarer, im Folgenden nur mehr WP genannt, gerichteten Aufträge werden ausschließlich zu den vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WP abgeschlossen. Entgegenstehende "Bedingungen" haben keine Geltung, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von WP anerkannt wurden.
Abweichungen von dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie von der WP schriftlich bestätigt werden.

2. Daten & Verantwortung

WP behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, oder die guten Sitten, etc. verstoßen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die WP von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.
Bezüglich des Inhalts der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung bei etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. WP behält sich vor, zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen. (s. 2 Abs. 1)

3. Daten & Mängel

Vom Auftraggeber vertragsgemäß zu beschaffende Materialien (Unterlagen, Drucksachen etc.) sind uns frei Haus zu liefern.
Bei von WP zu vertretender fehlerhafter Veröffentlichung hat der Auftraggeber
lediglich Anspruch auf eine angemessene Nachbesserung oder einer entsprechenden Zahlungsminderung nicht aber auf eine Stornierung des Auftrages.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.


Der AG (Auftraggeber) verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.


Logodaten, oder Informationen zum CI Auftritt sind im Voraus zu liefern. Mängel aus fehlerhaften oder unvollständigen Übergaben und daraus entstehende Entschädigungskosten trägt die WP nicht. Ausnahme sind Eigenverschulden trotz vollständiger Information oder Datenlieferung. Unter Informationen werden Farbdefinitionen, Schriftarten und Verwendungsvorgaben verstanden.
Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ablehnt.
Der AG ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den AG ab. Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei eigenen Ausführungen.
Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.


Nach der Druckreiferklärung durch den AG ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
So weit der AG von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung darauf hinzuweisen, wenn auf keinen Fall von seinen An- und Vorgaben abgewichen werden darf.


Die WP behält sich nach Auftragserteilung folgende Änderung für die Ausführungen vor, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.


Leistungs- und Produktänderungen im Zuge der ständigen Produkt- und Leistungsweiterentwicklung und -verbesserung; geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen; Die Änderungen werden im Fall dann dem AG mitgeteilt und müssen von diesem akzeptiert werden. Die Kostenüberschreitung durch in die Auftragsentwicklung integrierte Partnerfirmen, die aus eventuellen Änderungswünschen des AG entstehen hat der AG zu übernehmen und kann nicht der WP zu Lasten gelegt werden (zB. Kunde wählt für den Druck ein anderes Papier, eine andere Grammatur, oder ähnliches)


Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagenvordruck.


Das gleiche gilt für Farbeinstellungen im Rahmen von Internetauftritten. Da diese immer aufgrund der Farbeinstellungen der verschiedensten PC´s abweichen können, sieht sich die WP nicht für das Ergebnis am jeweiligen PC verantwortlich. Dies gilt auch für Browsereinstellungen oder installierten Programmversionen, die an den jeweiligen PC´s das Funktionieren der programmierten Ausführungen der WP erst ermöglichen.
Die Versendung der Ware erfolgt auf dem nach der Agentur ermessen günstigsten Weg und auf Gefahr des Werbungtreibenden. Transportschäden berechtigen den AG nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen.


Die Agentur erledigt die ihr übertragenen Aufträge gewissenhaft und sorgfältig. Sollte eine Ausführung dennoch Mängel aufweisen und Anlass zur Reklamation geben, müssen diese Mängel der Agentur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich mitgeteilt werden. Befüllungen im Internet sind vom AG
zu kontrollieren. Für Folgeschäden (dies beinhaltet auch eventuelle Markenschutzverletzungen oder Patenrechte) kann die Agentur nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Fehler die aufgrund falscher oder ungenauer Angaben des AG bei der Beauftragung und Abwicklung entstehen, schließen sämtliche Ansprüche aus.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Dienstleistung verändert, unsachgemäß behandelt oder anderswertig weiterverarbeitet werden, oder die Arbeit für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht geeignet ist.


Werden Änderungen an den gelieferten Arbeiten der WP vorgenommen ist diese zu informieren, in jedem Fall entfällt jede Gewährleistung.


Für die Verfügbarkeit eines Internetauftritts gilt ausschließlich die Verfügbarkeitsgarantie des Providers, bzw. des Servers. Mangelhafte Ausführungen dieser Internetdienstleister berechtigt nicht die Leistungen der WP in Frage zu Stellen oder in weiterem die Honorierungen dafür zurückzuhalten. Die WP behält sich das Recht vor, Arbeiten die aufgrund von Server-, Provider- oder anderen Internetproblemen entstehen, dem AG in Rechnung zu stellen.


Für Schäden und Störungen, die durch erstellte Internetseiten und Druckmedien auftreten übernimmt die WP wir keine Haftung.


Die auf den Internetseiten und Druckmedien der WP aufgeführten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Urheberrechte, Schutzrechte und Inhalte
·         Die von der WP erstellten bzw. programmierten Arbeiten (u.a. Prospekte, Internetauftritte,...) werden dem Kunden (ggf. gegen Gebühr) lediglich zur Nutzung überlassen. Die Rechte an den Quellcodes verbleiben bei der WP. Nach schriftlicher Vereinbarung können auch diese Rechte dem Kunden gegen ein entsprechendes Entgelt überlassen werden.

 

·         Für Marken-/Logoentwicklungen gewährt die Werbeagentur gemäß Urhebergesetz die freie Verfügbarkeit für den Kunden – Grundvoraussetzung dafür ist die Honorierung der gesamten Leistung und die Einhaltung der im Voraus abgestimmten Nutzungsbereiche.
 

·         Hat der AG das von der WP gelieferte Produkt so verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des AG das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der AG verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

 

·         Für den Inhalt der Webseiten, Multimediapräsentationen und Druckvorlagen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für eventuelle Fehler oder Falschmeldungen übernimmt die WP keinerlei Haftung. Die WP behält sich das Recht vor, moralisch bedenkliche Inhalte weder zu erstellen, noch zu veröffentlichen.
 

·         Der AG hat den Nachweis über die rechtmäßige Nutzung der von Ihm angelieferten Text- und Bildmaterialien zu erbringen. In sofern verpflichtet sich der AG die WP von jeglichen Rechtsansprüchen berechtigter Dritter freizuhalten.
Eine Haftung der WP im Fall einer Copyrightverletzung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
 

·         Der AG gestattet der WP, nach Fertigstellung und Publikation der für Ihn angefertigten Internet-Info-Seiten, diese als Referenz zu nutzen.

 

·        Auf die Verwendung von Unterlagen des AG wir in der Vereinbarung zw. AG und der WP gesondert hingewiesen.

Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.
Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen der überlassenen Unterlagen haftet der AG.
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.


Die nach den Richtlinien obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
 

4. Datenschutz und Geheimhaltung im Internet

Die WP weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet als offenem Datennetz ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Auftraggeber, auch selbst für die Sicherheit der ihm vergebenen Passwörter und der von ihm ins Internet übermittelten Daten Sorge zu tragen.


Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.
 

5. Preise & Zahlungsmodalitäten

Alle von der WP abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle Angebote oder Verkaufsverhandlungen, genannten oder akzeptierten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.


Es gelten jeweils die bei Auftragseingang angebotenen Preise (schriftlich oder mündlich) und Zahlungsbedingungen der WP. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits geleistete Arbeiten berechnet die WP gemäß Stand des Projektes.


Soweit nicht anders angegeben, hält sich die WP an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum gebunden.


Preisänderungen insbesondere infolge von Preisänderungen durch Vertragspartner der WP (Internetpartner, Druckereien, oder sonstige), bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten. Im Falle von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.


Der Rechnungsausgleich wird, wie in den Zahlungsbedingungen festgehalten, erwartet. Bei Zahlungsverzug oder Stundung liegt es der WP frei Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Bank einzufordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Ratenzahlungen wird im Falle des Verzugs die gesamte Forderung fällig.
 
Bei Zahlungsverzug über einem Monat behält sich die WP vor, bestehende Daten im Bereich Internet vorübergehend zu entfernen. Im Bereich Printmedien die weitere Veröffentlichung zu untersagen, und diese gegebenenfalls bei Unterlassung einzuklagen.
Wird die Agentur mit einer Arbeit beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gelten die branchenüblichen Stundensätze für Werbeagenturen. Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, Dies gilt auch für Fahrtspesen und Außendienstspesen, die falls nicht anders besprochen, gesondert und mit den amtlichen Sätzen abgerechnet werden.


Auch die Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratung ist zu entschädigen.
Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur.
Im Agenturhonorar sind die Leistung für Werbevorbereitung, Werbegestaltung, Werbeplanung, Werbetext enthalten.


Separat berechnet werden: Zusätzliche ausgeführte Arbeiten, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Kopien, Herstellung von zusätzlichen Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial- Unternehmungen, je nach entsprechendem Aufwand.


Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom AG genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt. Der Anspruch auf Honorierung von Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Agentur ist auf jeden fall vom AG zu tragen.


Fremdkosten aus Aufträgen mit den Zulieferern der WP (Satz-, Foto- und Reproduktionskosten, Server, Provider, Copyshop, etc.) werden dem Auftraggeber grundsätzlich getrennt berechnet und sind im Honorar für Konzeption, Gestaltung, Text, Layout und Reinzeichnung nicht enthalten.


Für die Organisation, Abwicklung, Betreuung, Kontrolle und Koordinierung sämtlicher Aufträge mit Zulieferern inklusive Mediaaufträgen (Fremdarbeiten) behält sich die WP das Recht vor eine entsprechende Vergütung einzufordern.


Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der AG nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung, sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich oder steht der WP frei.


Ändern sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Versand die Kosten und/oder der Leistungsumfang, so ist die Agentur berechtigt, den vereinbarten Preis der Änderung anzupassen.
Bei der Agentur unbekannten Geschäftspartnern, bzw. bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, behält sich die Agentur vor, gegen Vorauskasse, nach Eingang vom Abbuchungsauftragsverfahren, oder per Nachnahme Ihre Arbeiten zu liefern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Ratenzahlungen wird im Falle des Verzugs die gesamte Forderung fällig.

6. Sonstiges

·        Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von WP auf Dritte übertragen.

7. Wettbewerbsverbot

·        Wettbewerbsverbote zugunsten des Auftraggebers geht die WP nur aufgrund besonderer vertraglicher Verpflichtung mit diesem ein.

8. Salvatorische Klausel

·         Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die  Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
 

·        Neben diesen AGB der WP gelten für nicht behandelte Punkte die AGB´s, die die Wirtschaftskammer Tirol für Ihre Mitglieder in der Fachgruppe ausarbeiten ließ.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtstand

·        Es gilt das Recht der Republik Österreich, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das BG Landeck oder das Landesgericht Innsbruck.
 

 

 

 

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