Barrierefreiheit auf der Website praxmarer.net

Barrierefreier Zugang auf unserer Website

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Websitesoweit im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) RL 2019/882  zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website praxmarer.net

 

Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website ist aufgrund folgender Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website

Nachstehende aufgeführte Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • > Es stehen derzeit nicht für alle Nicht-Text Inhalte Textalternativen zur Verfügung. Damit ist Kriterium 1.1.1 Textalternativen nur teilweise erfüllt.
  • > Screenreader-Nutzer können unser Anfrageformulare unter Umständen nicht barrierefrei nutzen, da im Formularmodus eventuell wichtige Beziehungen nicht erkannt werden. Das Kriterium 1.3.1 Information und Beziehungen ist daher nicht erfüllt.
  • > Die Markierung der aktuell aktiven Kategorie in der Navigationsleiste hebt sich zwar farblich von den anderen Menüpunkten ab, bleibt aber nicht geöffnet stehen. Damit ist das Kriterium 1.3.3 Sensorische Eigenschaften nicht erfüllt.
  • > Es sind auch externe Elemente von anderen Drittanbietern eingebunden, welche sich eventuell automatisch bewegen und nicht pausiert, beendet oder ausgeblendet werden können, wodurch Kriterium 2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden nicht erfüllt ist. Der Mehrwert diese Drittanbieter überwiegt eventuell aber, wodurch wir uns entschieden haben, diese einzubauen. Eventuell sind einige Anbieter aber schon so weit dieses Kriterium auch auf ihren Plattformen zu erfüllen.
  • > Aktuell gibt es keine Möglichkeit, durch Tastenkürzel Inhaltsblöcke zu überspringen. Dadurch ist Kriterium 2.4.1 Contentblöcke umgehen nicht erfüllt.
  • > Eventuell sind auch einzelne klickbare Schaltflächen vorhanden, welche kleiner als 24x24 Pixel sind. Damit wäre in diesem Ausnahmefall Kriterium 2.5.8 Zielgröße (Minimum) nur teilweise erfüllt.

Die Unvereinbarkeiten mit vorgegebenen und einzuhaltenden Barrierefreiheitsbestimmungen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen weitestgehend erfüllt werden. Dabei legen wir großen Wert darauf, kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen und etwaige Anpassungen zeitnah umzusetzen, um eine größtmögliche barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Fehlermeldungen in Formularen auf unserer Website stehen derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei zur Verfügung. Somit sind die Kriterien 3.3.1 Fehlererkennung, 3.3.3 Fehlerempfehlung sowie 4.1.3 Statusmeldungen nicht erfüllt.  Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
     

c) Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Auf der Website sind einige ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die zum eingefügten Zeitpunkt nicht barrierefrei sind. Da das Inkrafttreten der Barrierefreiheit mit 28.06.2025 erfolgt, sind sie vom Gesetz ausgenommen, und es ist keine umfassende Änderung geplant. Bei einem Update der Inhalte und Dokumente werden wir diese natürlich anpassen.

Dokumente und Inhalte von Drittanbietern: Für Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 12. März 2025 erstellt und wird kontinuierlich mit Wartungsprozessen, technischen Anpassungen und inhaltlicher Pflege weiterentwickelt. Die technische und inhaltliche Bewertung der Vereinbarkeit mit dem EU-Gesetz erfolgte in Form eines Checks nach den Richtlinien der Stufe AA der WCAG 2.2. 

Unsere Website wird laufend gewartet und weiterentwickelt. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns daher ein Anliegen. Sollten Sie dennoch auf unserer Website Barrieren erkennen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: info@praxmarer.net 
Wir werden Ihre Anfrage dann umgehend prüfen und die Möglichkeiten an Gesetzmäßigkeiten anpassen.